kontakt

Infoblatt: Outplacement für Arbeitnehmer steuerfrei

Um Trennungen fair und sozial zu gestalten, haben Unternehmen die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern im Rahmen einer Kündigung eine Beratung zur beruflichen Neuorientierung anzubieten. Wenn Arbeitnehmer sich bislang für die Outplacement-Beratung entschieden haben, mussten sie diese jedoch als geldwerten Vorteil versteuern. Dies galt oft als Grund, die Beratungsdienstleistung abzulehnen und eine (höhere) Abfindung vorzuziehen.

Doch nun hat der Bund eine Erleichterung für Steuerzahler beschlossen, die die berufliche Neuorientierung erleichtert. Für Arbeitnehmer ist eine Outplacement-Beratung künftig steuerfrei. Welche neue gesetzliche Regelung greift, ab wann sie wirkt und was zu beachten ist, erfahren Sie in unserem kostenlosen Infoblatt zum Download.